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  1. Führerschein Motorrad

B 196 Schulung mit Schaltung oder Automatikroller

Führerschein Motorrad und Mofa

Führerschein Motorrad und Mofa

Deine Fahrschule findest Du in Norderstedt, Quickborn und Ellerau. Alle City-Fahrschulen-Filialen liegen zentral, fast direkt an Bus oder Bahn.

Kleiderkammer in Quickborn

Bei uns wird Sicherheit Groß geschrieben und viele Fahrschüler besitzen noch keine Motorradbekleidung. Darüber hinaus möchten sich auch viele noch nicht sofort festlegen, welche Bekleidung für sie die Richtige ist.
Daher befindet sich in der Fahrschule Quickborn unsere Kleiderkammer. Hier verleihen wir für die komplette Ausbildung passend alles was man braucht.

A - Krafträder / Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Begrenzung

Die Ausbildung teilt sich in Theorieunterricht und praktischen Fahrunterricht. Am Ende der Ausbildung legst Du eine Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung ab.

Was darf ich mit Klasse A fahren?

  • Kraftrad über 45 km/h und über 35 kW Motorleistung
  • Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung mehr als 15 kW oder einem Hubraum mehr als 50 ccm
  • Wer die Klasse A2 mindestens seit zwei Jahren besitzt, kann die Klasse A nach einer praktischen Prüfung erteilt bekommen. Nur mit dieser Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge der Klasse A gefahren werden, dreirädrige Kraftfahrzeuge jedoch erst mit 21 Jahren.

Was muß ich mitbringen?

  • Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg, bei zweijährigem Vorbesitz von A2 ist das Mindestalter 20 Jahre für Krafträder und 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass

A2 - Krafträder bis 35 kW

Die Ausbildung teilt sich in Theorieunterricht und praktischen Fahrunterricht. Am Ende der Ausbildung legst Du eine Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung ab.

Was darf ich mit Klasse A2 fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von max. 35 kW

Was muß ich mitbringen?

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass

A1 - Leichtkrafträder bis 125cm³ / Dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW
B 196 (Erweiterung)

Die Ausbildung teilt sich in Theorieunterricht und praktischen Fahrunterricht. Am Ende der Ausbildung legst Du eine Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung ab.

Was darf ich mit Klasse A1 fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 125 cm³ und
    - Motorleistung bis max. 11 kW
    - max. 15 PS
    - bei 16 Jahren bis max.100 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und
    - Motorleistung bis max. 15 kW
    - max. 20,4 PS
    - bei 16 Jahren bis max.100 km/h

Was muß ich mitbringen?

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass

Neu !!! B196
Mindestalter 25 Jahre, Vorbesitz Klasse B länger als 5 Jahre.

Die Ausbildung:
Theoretischer Mindestunterricht 4 Unterrichtseinheiten á 90 min.

Praktischer Mindestunterricht 5 Unterrichtseinheiten á 90 min.
auf Schaltung oder Automatikroller.

Am Ende der Ausbildung bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung, mit deren Vorlage bei der Führerscheinstelle dann die Schlüsselziffer 196 eingetragen wird.

Achtung:
- Stufenaufstieg auf A2 nicht möglich.
- nur in Deutschland gültig

Wir schulen auf einer Honda 125 CBF.

AM - Zweirädrige Kleinkrafträder (Moped, Mokick) / Dreirädrige Kleinkrafträder / Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Die Ausbildung teilt sich in Theorieunterricht und praktischen Fahrunterricht. Am Ende der Ausbildung legst Du eine Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung ab.

Was darf ich mit Klasse AM fahren?

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit max. 50 cm³ einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Krafträder die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor) bis max. 45 km/h
  • Krafträder mit Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit max. 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h
  • Alle Fahrzeuge mit Leermasse von max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

Was muß ich mitbringen?

  • Mindestalter 15 Jahre ( in Schleswig-Holstein)
  • Biometrisches Passbild
  • aktueller Sehtest
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • gültiger Personalausweis / Pass

Mofa

Die Ausbildung teilt sich in Theorieunterricht und praktischen Fahrunterricht. Am Ende der Ausbildung legst Du eine Theorieprüfung und eine praktische Fahrprüfung ab.

Was darf ich mit dem Mofa-Führerschein fahren?

  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis maximal 25 km/h
  • Mofas mit Verbrennungsmotor oder Elektromotor bis 50 ccm Hubraum

Was muß ich mitbringen?

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Biometrisches Passbild

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